Information vorab
Diese Seite wurde nun schon des öfteren aufgrund der Anmahnung der Badenia wegen Schmähkritik geändert.
Dies erfolgte - und dies muß man der Badenia gutschreiben - ohne sofortige rechtliche Maßnahme sondern im Dialog. Den Mitarbeitern der Badenia sei jedoch gesagt, daß ich immer versucht habe, den Sachverhalt ehrlich
darzustellen. Meine persönliche Betroffenheit über das Vorgehen der Badenia wird sich allerdings immer widerspiegeln.
Aus Presse und Medien kann man derzeit entnehmen, daß die Staatsanwaltschaft brisante Briefwechsel
zwischen Badenia und umstrittenen Immobilienvermittlern auswertet. Hunderte von Kleinanlegern fühlen sich
durch Finanzierungsgeschäfte der Badenia in den Ruin getrieben. Jetzt verdächtigt die Staatsanwaltschaft frühere Manager der Bausparkasse des Betrugs. Laut Stiftung Warentest vom 10.1.2005 sind noch 3300 Klagen gegen die Badenia offen.
Können so viele Menschen und Rechtsanwälte sich irren ?
Jedenfalls wehrt sich die Bausparkasse gegen die die Kläger und Vorwürfe gegen ihren Ex- Vorstand mit allen rechtlichen Mitteln. Die anhängenden Klagen und Widerrufe werden konsequent angegangen. Doch der Ruf
dieser Bausparkasse wird mit den zunehmenden Selbstmorden im Zusammenhang mit Badenia finanzierten Schrottimmobilien immer weiter geschädigt.
Da die Verjährung für viele Kleinanleger zum 31.12.2004 anfällt, geht die Badenia mit allen rechtlichen Tücken
auch gegen diese vor, um schnell die Rechtsituation zu klären, da der Europäische Gerichtshof in naher Zukunft wohl gegen sie entscheiden wird.
Hierzu mein Fall zur Dokumentation
Verbundgeschäft Badenia – Heinen & Biege - ALLWO
Am 11.11.1999 hat unser Rechtsanwalt Widerruf gegen den Darlehensvertrag der Badenia erhoben. Eine Klage haben wir
damals nicht erhoben, da wir keine Rechtschutzversicherung hatten. Abgewartet wurden die Prozesse von Mitbetroffenen, die glücklicherweise eine Rechtschutzversicherung hatten. Da bisher noch keine Prozesse
gewonnen wurden, blieb der Status des Widerrufs bestehen.
Im Frühjahr 2003 haben wir dann Klage gegen die ALLWO eingereicht.
Und nun kommt der Schachzug der Badenia zum Verjährungstermin.
Am 22.10.2004 erhielten wir ein Schreiben der Badenia ( siehe Anlage A ), welches datiert war auf den 15.10.2004. Hierin fordert sie uns auf, den Widerruf mit einer Frist bis zum
21.10.2004 ( Achtung Datumsvergleich des Posteingangs ) aufzuheben, da sonst der Fall vor Gericht getragen werden müsse. Ein Formschreiben des Widerrufs lag dem Schreiben dabei (siehe Anhang B ).
Am 27.10.2004
haben wir dann ein Antwortschreiben mit Hilfe unseres Rechtsanwalts aufgesetzt (Anhang C ) mit der Formulierung:
...
Wir wären zu einer derartigen Erklärung nur unter folgender Voraussetzung bereit: Sie erklären insofern, auf die Erhebnung der Einrede zu verzichten, sofern es sich um etwaige
Ansprüche unsererseits auf Schadensersatz etc. gegen die Deutsche Bausparkasse Badenia AG handelt, seien es Ansprüche aus eigenem oder abgetretenem Recht. ...
und am gleichen Tag abgeschickt.
Eine Reaktion der Badenia auf dieses Schreiben erfolgte nicht.
Am 26.11.2004 wurde uns die Klage der Badenia zugestellt ( siehe Anhang D ). Auch diese enthielt eine Notfrist zur Erwiderung bis zum 16.12.2004
. Derjenige, der als Immo-Betrugsopfer schon geklagt hat weiß, welche Kosten ein solcher Prozeß hervorruft. Da der EuGH noch nicht entschieden hat, ware ein Erfolgt so kurzfristig nicht durchsetzbar.
Strategisch haben wir also bei der Badenia kapituliert mit der Hoffnung, den Prozeß gegen die ALLWO zu Gewinnen.
Aus diesem Grund haben wir nach Rücksprache mit dem Rechtsanwalt
Am 9.12.2004 ( 7 Tage bis Fristende )
den Widerruf mit dem Formschreiben der Badenia zurückgezogen, in der Hoffnung, dass die Badenia nun kein Grund mehr hat zu klagen und die Klage zurückziehen würde ( Anhang E ).
Auch aufrund dieses Schreibens keine Reaktion von der Badenia.
Am 14.12.2004 ( 3 Tage bis Fristende ) nahmen wir telefonisch Kontakt mit der Badenia auf, um endlich Klarheit zu bekommen. Dort teilte man uns mit,
dass man nicht beabsichtige, die Klage zurückzunehmen, da wegen der Verjährung nun endlich geklärt werden müsse, wie die Rechtslage ist. Der Ton war kühl und herablassend.
Ich konnte es nicht verstehen, da der Badenia doch nun die gewünschte Rücknahme des Widerrufs vorlag. Scheinbar versucht Sie durch gerichtlichen Druck schnell potentielle Kläger vor dem Entscheid des EuGH
loszuwerden.
Ich gab kund, dass ich das Darlehen kündigen wolle.
Unter diesem Aspekt zog man sich zur Beratung zurück und wollte am nächsten Tag zurückrufen.
Am 15.12.2004 ( 1 Tage bis Fristende ) erfolgte tatsächlich ein Telefonat. Zuerst bot man mir an, unter der Kondition
1. Kündigung des Darlehens 2. Übernahme der Gerichtskosten
die Klage zurückzunehmen. Während des Gesprächs ließ ich durchsickern, dass ich an anderer Stelle schon prozessiere und keinen Grund sehe, eine weitere Klage zu führen.
Hiernach reduzierten sich die Konditionen auf die „Übernahme der Gerichtskosten“.
Ein Fax von uns an die Badenia am gleichen Tag hat dieses Vorgehem akzeptiert. In diesem Fax hatte ich um schriftliche Bestätigung gebeten ( Anhang F ).
Eine Bestätigung wurde mir telefonisch gegeben, mit der Aussage, das Fax für die Klagerücknahme an das Gericht sei versendet worden.
Eine schriftliche Bestätigung ist bis zum 22.12.04 nicht eingegangen.
Am 22.12.2004 wurde uns das Urteil der Klage für die Badenia ( Versäumnisklage ) zugesandt ( Anhang G ).
Am 30.12.2004 ereilt uns die Nachricht des Landesgerichts ( Anhang H ), daß die Klage zurückgezogen worden ist..
Die Badenia hat doch ihr Wort gehalten. Aber ...
Warum hat sie nicht die Klagerücknahme schriftlich mit mir kommuniziert ? Warum hat sie nicht auf unsere Antwort auf den Widerruf zur Einrede geantwortet sondern gleich mit Klage geantwortet.
Erfolg ?
Wiederum sind uns erhebliche Kosten durch mangelhafte Kommunikation, nicht haltbare Fristsetzungen und geringe Bereitschaft zum Dialog entstanden.
Was mich ärgert ist, daß in den Medien die Badenia immer aussagt, daß sie mit dem Kunden im Dialog eine Lösung sucht – so geschehen im furchtbaren Fall von Anja Schüller.
Meine heutige Darstellung zeigt, daß diese Badenia nur eines will : Kapitalabsicherung.
Alle Mittel sind erlaubt ... wo findet man heute in Deutschland noch Moral ?
Anmerkung zur deutschen Justiz Warum warte ich auf meinen Prozeß gegen die ALLWO schon über ein Jahr und warum erwirkt die Badenia Bausparkasse eine Prozeß mit Notfrist innerhalb von 2 Wochen
?
Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich ... manche sind gleicher
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